AGB
​I. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die Allgemeinen
Verkaufsbedingungen gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (Paragraf 14
BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB ist.
2. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann,
wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den
AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf
und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Unberücksichtigt bleibt, ob
wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (Paragrafen 433, 650
BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig
vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der
ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Verkäufer wieder auf sie
einzelfallbezogen hinweisen müssten (vorsorglich sollten die Allgemeinen
Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in
unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen
Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich
des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des
Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind
schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
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Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei
Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
6. Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu
beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten
die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung
erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen
Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn
wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen,
Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie
sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form),
überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem
Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung.
2. Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein
unverbindliches Vertragsangebot nach Paragraf 145 BGB. Für den Fall, dass sich
aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns
anzunehmen.
3. Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Käufers kann entweder
schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der
Ware an den Käufer erklärt werden. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das
Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II.2. annehmen, sind
an den Käufer übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
III. Preise und Zahlungsvereinbarungen
1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager,
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Verpackung werden
gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde,
bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach
Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
2. Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab
Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung
zu tragen. Für den Fall, dass wir nicht die im Einzelfall entstandenen
Transportkosten in Rechnung stellen, erheben wir eine
Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) in Höhe von
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[…]. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der
Käufer zu tragen.
3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto
zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen
innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw.
Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur
gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir
spätestens mit der Auftragsbestätigung.
5. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft.
Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz nach Paragraf 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (siehe Anlage
1). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir
uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins nach Paragraf 353 HGB unberührt.
6. Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung
des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des
Käufers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur
Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung
unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, können wir sofort
einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit
einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
IV. Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall
zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass
Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers,
insbesondere gemäß IX Absatz 6 Satz 2 dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen, unberührt.